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Der Begriff Siedlung beschreibt im städtebaulichen Sinne eine zusammenhängende und aufeinander abgestimmte Gruppierung von Gebäuden nach einem entworfenen Plan. Dabei handelt es sich in erster Linie um planmäßige Stadterweiterungen am Stadtrand und um neu angelegte Vororte im Umland einer Stadt, vielfach seit dem späten 19. Jahrhundert im Zuge des Wachstums der Städte durch die Industrialisierung entstanden. Die Gebäude bilden dabei als Ensemble eine Einheit.
Ältere Siedlungen stehen heute vielerorts als Gesamtanlage unter Ensembleschutz. Siedlungen sind in der Regel Ortsteile vorher bereits bestehender Ortschaften. Häufig – aber nicht notwendigerweise – sind es Wohngebiete in offener Bauweise. Die prägende Bebauung kann sehr unterschiedlichen Charakter haben: Siedlungshäuser, Reihenhäuser oder Hochhäuser sind häufige Bebauungsvarianten. Insbesondere Großwohnsiedlungen bzw. Sozialwohnsiedlungen der Nachkriegszeit stehen seit Jahrzehnten in der Kritik.