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Online-Puzzle waldtiere
Wild (ahd. wildi ‚ungezähmt‘, ‚verirrt‘), teilweise auch deutlicher als Jagdwild bezeichnet, ist ein Sammelbegriff für die im Zusammenhang mit Jagd relevanten Säugetiere und Vögel. Der Begriff „Wild“ grenzt sich damit gegen den des Wildtieres ab, der allgemein alle freilebenden Tiere umfasst.
Zum Begriff des Wildes
Wild im Sinne der Wildbiologie umfasst die Gesamtheit der auf der Erde vorkommenden jagdbaren Landwirbeltiere, zum Unterschied von fischbaren (Fische) oder sammelbaren (Schnecken, Frösche, Insekten) Tieren. Nach Jagdrecht gelten als Wild die „jagdbaren wildlebenden Tiere“, also die in den jagdrechtlichen Vorschriften aufgelisteten Arten. Wild nach dieser Definition bleiben selbst die Arten, die nach dem Jagdrecht ganzjährig geschont werden.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz regeln Jagdgesetze und -verordnungen die Jagd (und als Teilbereich davon die Hege). Diese jagdrechtlichen Vorschriften enthalten einen abschließenden Katalog der jagdbaren Tiere und geben dem Begriff Wild damit seine Legaldefinition.
Situation in Deutschland
Im § 2 des Bundesjagdgesetzes werden wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, als Wild definiert. Es sind Jagdzeiten und Schonzeiten festgelegt.