Waise - Online-Puzzles

Online-Puzzle Waise
Als Waise (ahd. weiso, zu wīsan, ‚meiden, verlassen‘, immer im Femininum) oder Waisenkind wird ein Kind bezeichnet, das einen oder beide Elternteile verloren hat. Hierbei wird zwischen Vollwaisen (bei denen beide Eltern gestorben sind) und Halbwaisen (bei denen ein Elternteil gestorben ist) unterschieden. Dieses Kind wird nur Waise genannt, wenn der Verlust der Eltern in der Periode der Kindheit oder des Jugendalters liegt. Verliert ein Mensch im Erwachsenenalter seine Eltern, spricht man nicht mehr von einer Waise.
Im umgekehrten Fall bezeichnet man Eltern, die ein Kind verloren haben, als verwaiste Eltern.
Im Sprachgebrauch gibt es weitere Abwandlungen des Begriffs, beispielsweise die „Sozialwaise“ (gemeint ist eine Kindheit ohne elterliche Fürsorge) oder die „AIDS-Waise“ (benannt nach der Krankheit als Ursache für Verwaisung). Weitere Gründe, die zum Verwaisen von Kindern führen können, sind Krieg (Kriegswaise), Natur - und Industriekatastrophen oder Epidemien.
Wenn sich bei Vollwaisen keine Verwandten um die Erziehung der Kinder kümmern (können), gibt es in Deutschland verschiedene andere Betreuungsmöglichkeiten. In Absprache mit dem Jugendamt werden die Kinder entweder bei einer Pflegefamilie, in einem Kinderheim (früher: Waisenhaus oder Säuglingsheim) und – bei Jugendlichen – im betreuten Jugendwohnen (manchmal Jugendheim genannt) untergebracht.