Vorfahr - Online-Puzzles

Vorfahr

Vorfahr (auch Vorfahre; wie mittelhochdeutsch vorvar „Vorgänger“ zu althochdeutsch -faro „Fahrender“), weiblich Vorfahrin, bezeichnet einen biologischen Eltern- oder Vorelternteil eines Lebewesens, von dem es in direkter Linie abstammt und dessen blutsverwandter Nachfahre es ist. Zweigeschlechtliche Lebewesen haben mutter- und vaterseitige Vorfahren, auch als Ahnen zusammengefasst. Die Vorfahrenschaft heißt fachsprachlich Aszendenz (lateinisch „aufsteigend“), ihr Gegenteil ist in absteigender Linie die Deszendenz als Nachkommenschaft eines Lebewesens. Im übertragenen Sinne werden ganze Tierarten als Vorfahren von Arten bezeichnet, die sich aus ihnen entwickelt haben, so gelten Dinosaurier als Vorfahren der Vögel, weil sie erstmals wärmende Federn entwickelten.

Von den biologischen Abstammungslinien unterscheiden sich in menschlichen Gesellschaften die kulturellen Abstammungsregeln, weil sie zu den Vorfahren einer Person auch adoptierte und anerkannte rechtliche Verwandte sowie geschwisterliche Seitenverwandte zählen können (Tante, Großonkel). In Kulturen mit einlinigen Abstammungsregeln von Vorvätern oder Vormüttern sind nur die Vorfahren eines Elternteils von sozialer Bedeutung (siehe unten).

Ahn(e), weiblich die Ahne oder Ahnin, bezeichnet im engeren Sinne einen verstorbenen Vorfahren, einen Altvorderen (siehe auch Ahnenkult/Ahnenverehrung). Im allgemeinen Sinne werden als Ahnen weit zurückliegende Vorfahren-Generationen bezeichnet, im weitesten Sinn alle Vorfahren, und im übertragenen Sinne geistige Vorfahren einer Idee oder Tradition (Vorläufer). Das Wort „Ahn“ geht zurück auf mittelhochdeutsch an(e), althochdeutsch ano, bis auf einen Ursprung als „Lallwort der Kindersprache für ältere Personen aus der Umgebung des Kindes“ (Duden); früher bezeichnete es regional auch den Großvater. Die historische Hilfswissenschaft der Ahnenforschung sammelt systematisch Informationen zu den Vorfahren einer Person (siehe unten).

Urahn(e), weiblich die Urahne, bezeichnet Vorfahren mit mehreren Generationen Abstand zur betreffenden Person, oder ihren frühest nachweisbaren Vorfahren, oder einen Stammvater oder eine Stammmutter (vergleiche die Vorsilbe „Ur-“).

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