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Als Gesamtkunstwerk bezeichnet man ein Werk, in dem verschiedene Künste wie Musik, Dichtung, Tanz/Pantomime, Architektur und Malerei vereint sind. Dabei ist die Zusammenstellung nicht beliebig und illustrativ: die Bestandteile ergänzen sich notwendig. Das Gesamtkunstwerk hat eine „Tendenz zur Tilgung der Grenze zwischen ästhetischem Gebilde und Realität“ (Odo Marquard). Es ist kein Hinweis auf die göttliche Schöpfung, wie dies in der Kunst zwischen Gotik und Barock üblich war, sondern es erhebt Anspruch auf eigene Geltung.
Geschichte
Die Idee des Gesamtkunstwerks entsteht in der Zeit der Romantik. Der Philosoph Friedrich Schelling betonte etwa die „nothwendige Gottwerdung des Menschen“ (Bruno oder über das göttliche und natürliche Princip der Dinge, 1802). Dieses gesteigerte Selbstbewusstsein erlaubte es, das Schaffen des Künstlers dem Schaffen der Natur gleichzusetzen. Der Ausdruck selbst wird erstmals vom Schriftsteller und Philosophen Eusebius Trahndorff in dessen Schrift Ästhetik oder Lehre von der Weltanschauung und Kunst (1827) verwendet. 1849 taucht er in Richard Wagners Schrift Die Kunst und die Revolution wieder auf. Ob Wagner Trahndorffs Werk kannte, ist eine offene Frage.