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Kunsthandwerk steht für jedes Handwerk, für dessen Ausübung künstlerische Fähigkeiten maßgebend und erforderlich sind. Die Produkte des Kunsthandwerks sind in eigenständiger handwerklicher Arbeit und nach eigenen Entwürfen gefertigte Unikate (Autorenprodukte).
Das Kunsthandwerk wird, wie das verwandte Kunstgewerbe, der angewandten Kunst zugeordnet. Es ist jedoch mit dem Kunstgewerbe, das Gebrauchsgegenstände auch in Serie, maschinell und nach fremden Entwürfen reproduziert erzeugt, nicht gleichzusetzen.
Unabhängig vom künstlerischen Qualitätsanspruch und der Fertigungsweise hat sich der Begriff „Kunsthandwerk“ als Sammelbegriff für sowohl kunsthandwerkliche als auch kunstgewerbliche Produkte aus aller Welt durchgesetzt.
Begriffsklärung
Der Begriff „Kunsthandwerk“ wurde, nachdem die Metiers der Maler, Buchmaler, Glasmaler, Glasbläser, Graveure, Bildhauer, Gold - und Silberschmiede, Schnitzer, Möbelschreiner, Drechsler, Weber, Instrumentenbauer, Bildwirker, Töpfer und dergleichen jahrhundertelang als reines Handwerk betrachtet worden waren, erst in jüngerer Zeit ausgeprägt.
In Frankreich vollzog sich eine erste Trennung der Handwerker durch den Ausbruch der heute bildende Künstler genannten Maler und Bildhauer aus der Communauté des maîtres peintres et sculpteurs de Paris. Dieser Bruch wurde im Jahr 1647 durch die Gründung der Académie royale de peinture et de sculpture besiegelt.
Die fortschreitende Entwicklung kunstgewerblicher Serienproduktionen, die seit dem 18. Jahrhundert mit der Industrialisierung der Manufakturen einherging (siehe beispielsweise: Oberkampfs 1760 gegründete Toile -de-Jouy-Manufaktur), veranlasste die künstlerisch tätigen Handwerker, unter Verweis auf die gestalterische Qualität ihrer Werke und die Einzelstückanfertigung für eine Abgrenzung zum traditionellen Handwerk einzutreten.