Das Parlament (von altfranz. parlement ‚Unterredung‘; französisch parler ‚reden‘) ist die politische Volksvertretung, die in der Regel aus einer oder zwei Kammern bzw. Häusern (Einkammersystem oder Zweikammersystem) besteht, aber auch aus drei Kammern (Dreikammersystem) konstituiert sein kann. Zumeist versteht man unter Parlament die in demokratischen Staaten vom Staatsvolk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft, jedoch gibt es auch in Staaten mit nicht-demokratischem politischen System Parlamente.
Jeder demokratisch verfasste Nationalstaat (Einheitsstaaten oder Bundesstaaten) besitzt ein Parlament auf nationalstaatlicher Ebene bzw. Bundesebene. In Bundesstaaten gibt es Parlamente auch jeweils zusätzlich auf der Ebene der Gliedstaaten, da diese Staatsqualität und somit eine beschränkte, geteilte staatsrechtliche Souveränität mit eigenem politischen System (Exekutive, Legislative und Judikative) besitzen.
Im übertragenen und weiteren Sinne werden auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff bezeichnet. Diese Versammlungen stellen jedoch keine unmittelbar oder nur eingeschränkt vom Volk legitimierten Volksvertretungen dar:
z. B. das Europäische Parlament der Europäischen Union (nur eine eingeschränkte demokratische Legitimation, da kein einheitliches, definierbares Staatsvolk als Basis der Legitimation und keine Wahlgleichheit, Fehlen des typischen Gegensatzes zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen, sowie kein Besitz der vollen Gesetzgebungskompetenz und kein unmittelbares Initiativrecht)
die Delegiertenversammlungen der Mitgliedsstaaten internationaler Organisationen (z.