Kraftfahrzeug - Online-Puzzles
Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug “, also Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen. Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition:
In § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug -Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als
Eine Ausnahme bilden allerdings die Fahrräder mit Hilfsantrieb sowie Fahrzeuge, die nicht schneller als 6 km/h fahren können.
In anderen Ländern gilt meist eine analoge Definition.
Kraftfahrzeuge gelten als Straßenfahrzeuge, da die Spurführung in der Regel durch Reibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht wird. Schienenfahrzeuge werden trotz des motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen gezählt. Entsprechende Definitionen finden sich in den verkehrsrechtlichen Gesetzen, so im deutschen Straßenverkehrsgesetz (§ 1 Abs. 2 StVG), im österreichischen Kraftfahrgesetz (§ 2 (1) Z 1 KFG) und im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 7).