Der Nutzungsartenkatalog wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) erstellt mit einer bundeseinheitlich geltenden Gliederung und Bezeichnung der tatsächlichen Nutzungsarten. Als Nutzungsart wird in Deutschland bundesweit einheitlich die tatsächliche Nutzung eines Flurstücks im Liegenschaftskataster bezeichnet.
Im Nutzungsartenkatalog werden entsprechend dem ALKIS-Objektartenkatalog vier den Objektartengruppen entsprechende Nutzungsartenbereiche unterschieden:
10000 – Siedlung
20000 – Verkehr
30000 – Vegetation
40000 – GewässerDie Nutzungsartenbereiche selbst gehören nicht zur tatsächlichen Nutzung und können zu deren Beschreibung nicht vergeben werden; sie dienen der fachlichen Zuordnung der Nutzungsartengruppen und ihrer Zusammenführung für Auswertungen.
Innerhalb der Nutzungsartenbereiche werden 26 Nutzungsartengruppen unterschieden; diese entsprechen den
44000 – MeerDiese Nutzungsartengruppen werden jeweils in einzelne Nutzungsarten untergliedert. Diese wiederum können systematisch weiter untergliedert sein.
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