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Online-Puzzle kleintierfutter
Lebensmittel sind Substanzen, die konsumiert werden, um den menschlichen Körper zu ernähren. Der Begriff Lebensmittel (früher im Süddeutschen auch: Viktualien) umfasst als Oberbegriff sowohl das Trinkwasser als auch die Nahrungsmittel. Trinkwasser besteht aus Wasser und darin gelösten Mineralstoffen. Im Unterschied zu Trinkwasser bestehen Nahrungsmittel im Wesentlichen aus den Makronährstoffen – dies sind die Kohlenhydrate, die Lipide (Fette) und die Proteine – und führen daher dem Menschen chemisch gebundene Energie zu. Zusätzlich sind Mikronährstoffe als Mengen- und Spurenelemente wesentliche Bestandteile von Nahrungsmitteln. Lebensmittel werden vom Menschen zum Zwecke der Ernährung oder des Genusses über den Mund, gegebenenfalls nach weiterer Zubereitung, aufgenommen.
Lebensmittelbegriff
Rechtliche Definition
Aus rechtlicher Sicht zählen neben Trinkwasser und Nahrungsmitteln als Hauptgruppen auch die Genussmittel zu den Lebensmitteln, wobei Tabakwaren ausgenommen sind.
Eine lebensmittelrechtliche Definition liefert die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung) im Artikel 2 zum Lebensmittelrecht.
Nach EU-Verordnung 178/2002/EG gehören wegen fehlender Verarbeitung oder fehlenden Nährwerts „nicht“ zu den Lebensmitteln:
Futtermittel,
lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
Pflanzen vor dem Ernten,
Arzneimittel im Sinne der EG-Richtlinien Richtlinie 65/65/EWG und Richtlinie 92/73/EWG,
kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG,
Tabak und Tabakerzeugnisse im Sinn der Richtlinie 89/622/EWG,
Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe im Sinn des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe (1961) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (1971)
Rückstände und Kontaminanten.