Großeltern - Online-Puzzles
Großeltern bezeichnet die 2. Vorfahrengeneration einer Person : die Eltern ihrer Elternteile, zwei Großmütter und zwei Großväter, auch Oma und Opa genannt, verniedlichend Omi und Opi:
Die Person ihrerseits ist ein Enkelkind dieser Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von 2 Generationen (kenntlich gemacht durch die Vorsilbe Groß-). Rechtlich gesehen sind Großeltern Verwandte zweiten Grades (zwei „vermittelnde Geburten“). Sobald eine Person eigene Kinder und Kindeskinder ( Enkel ) hat, ist sie selber ein Großelternteil. Die Großeltern werden in vater - und in mutterseitig unterschieden (patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft).
Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, „gerader Linie “ miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende). Alle Geschwister der Vorfahren sowie eigene Brüder und Schwestern wären Seitenverwandte (kollateral), weil die Person nicht von ihnen abstammt.
Neben leiblichen Vorfahren gibt es auch soziale Großeltern, beispielsweise die Pflegeeltern eines Elternteils, oder ein in Freundeskreis oder Nachbarschaft selbst ausgesuchter Nenn-Opa oder eine Nenn- Oma (Wahlverwandtschaft), oder eine berufliche „Leihoma“ als Betreuerin (siehe unten zur sozialen Großelternschaft).
Eine Person hat weniger als 4 Großeltern, wenn ihre Eltern (Halb) Geschwister sind (siehe auch Geschwisterheirat, Ahnenschwund) – oder mehr als 4 im Falle einer Adoption, weil es dann neben den biologischen noch andere rechtliche Großeltern gibt.
Die Eltern der Großeltern sind die Urgroßeltern (siehe Generationsbezeichnungen), die Geschwister von Oma oder Opa sind Großtanten und Großonkel.