Flurstück - Online-Puzzles
Ein Flurstück ist in Deutschland ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich abgemarkter Teil der Erdoberfläche. In Österreich auch als Grundstück oder Parzelle (von lateinisch particula ‚Teilchen‘) bezeichnet, ist es in Flurkarten, Liegenschaftskarten sowie in Katasterbüchern und ‑plänen nachgewiesen. Das Liegenschaftskataster weist jedes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer (in Österreich Grundstücksnummer) aus. Im Burgenland werden solche Flächen auch als Hotter bezeichnet.Ursprünglich bedeutete Flurstück nur das „mit einem Flurnamen benannte Stück Land “. Heute ist es der in Deutschland gebräuchliche Ausdruck für jedes vermessene geometrische Stück Land, dem als sachenrechtliches Objekt in der Regel ein Grundstück entspricht (es können aber auch mehrere Flurstücke zu einem Grundstück gehören).
In Österreich und der Schweiz ist die amtliche Bezeichnung Parzelle. In Deutschland wird dieses Wort ( oder auch Katasterparzelle) nur noch selten und im amtlichen Sprachgebrauch überhaupt nicht benutzt.