Ehe - Online-Puzzles
Die Ehe (von althochdeutsch ēwa „Ewigkeit, Recht, Gesetz“; historisch rechtssprachlich: Konnubium) oder Heirat ist eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich oder rituell geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen. Die Partner werden bezeichnet als Ehepaar, Ehepartner, Eheleute oder Ehegatten (siehe Begattung). Einige Staaten und Religionen erlauben die Mehrehe (Polygamie). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist die Scheidung.
Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe, also die vom Staat geregelte und vermittelte Ehe, auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (siehe: gleichgeschlechtliche Ehe ). In anderen besteht unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“ ein eheähnliches Institut mit eingeschränkten Rechten.
Die Bedeutung der Ehe ist stark von den gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen abhängig und hat sich im Zuge der menschlichen Entwicklung immer wieder verändert. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden in einem Ehevertrag vereinbart.