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Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er besteht aus mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse.

Allgemeines

Einen Vertrag schließen kann, wer geschäftsfähig ist. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig wirksam vorzunehmen. Verträge, vor allem Kaufverträge, sind die am häufigsten vorkommenden Rechtsverhältnisse des Alltags. Der Vertrag ist ein wesentliches Mittel einer privatautonomen Lebensgestaltung durch eigenverantwortliche Rechtsetzung. In Rechtsstaaten kennt man das Prinzip der Vertragsfreiheit als Ausprägung der Privatautonomie, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts verstoßen.

Geschichte

Der Vertrag war bereits im Alten Testament bekannt. Im 1.

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