Zahnmedizin (Synonyma: Zahnheilkunde, Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund - und Kieferheilkunde. Sie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund - und Kieferbereich.
Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet der Mund -, Kiefer - und Gesichtschirurgie und der Hals -Nasen- Ohren -Heilkunde, aber auch mit anderen Fachgebieten, da sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle oft auf den restlichen Körper auswirken. Umgekehrt zeigen viele Krankheiten (z. B. Bluterkrankungen, Krebs, Infektionen) Symptome, oftmals als Erstsymptome, in der Mundhöhle. Die Forensische Zahnmedizin dient der Identifizierung von Leichen anhand des Gebisses.
Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er kann seinen Beruf als Vertragszahnarzt, Privatzahnarzt oder als angestellter Zahnarzt in einer Klinik oder einer Zahnarztpraxis ausüben. Der Zahnarzt ist im Gegensatz zum Arzt nicht zur Ausübung der gesamten Heilkunde berechtigt, sondern auf sein Fachgebiet beschränkt.Für den Erwerb der Fachbezeichnung Facharzt für Mund - Kiefer -Gesichtschirurgie in Deutschland sind abgeschlossene Studien in Human- und Zahnmedizin erforderlich. Die fünfjährige Facharztweiterbildung kann schon während des Studiums der Zahnmedizin begonnen werden.
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