Grundschule bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland die Schulen, die Kinder der Klassen 1 bis 4 (nur in den Ländern Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) besuchen. Sie sind in der Regel etwa sechs bis elf (bzw. sechs bis dreizehn) Jahre alt. Ab Ende der 1960er Jahre ist die Grundschule aus den unteren Klassen der Volksschule hervorgegangen, während die eigenständige Hauptschule mit den Klassen 5 bis 9 von ihr organisatorisch abgetrennt worden ist. Anders als der nicht verpflichtende Besuch des Kindergartens oder einer Vorschule gilt für die Grundschule die allgemeine Schulpflicht. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 15.465 Grundschulen.
Entstehung
Vor und in der Kaiserzeit bis 1918 hieß die Grundschule im deutschen Sprachraum neben Volksschule auch Elementarschule. Diese Benennung gibt es bis heute im Englischen als elementary school und Italienischen als scuola elementare. In Deutschland wurde die für alle Kinder obligatorische Grundschule erstmals durch das Reichsgrundschulgesetz (s. a.
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