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Taschengeld, in der Schweiz auch Sackgeld, ist ein Geldbetrag, der wirtschaftlich Abhängigen regelmäßig zur freien Verfügung überlassen wird.
Für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende
Das Taschengeld dient vor allem dazu, dem Kind oder Jugendlichen schrittweise den selbstständigen Umgang mit Geld und Kaufvorgängen beizubringen. Es wird meist regelmäßig wiederkehrend für eine Woche oder einen Monat ausgezahlt, was es von monetären Belohnungen, z. B. für besondere Leistungen, unterscheidet. Die Höhe richtet sich stark nach der jeweiligen finanziellen Lage und Einstellung der Erziehungsberechtigten. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von Taschengeld.
In Deutschland sind Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig, sie können im Umfang des ihnen zur freien Verfügung gestellten Geldes Verträge abschließen, die dann wirksam werden, wenn sie mit diesem Taschengeld ihre Vertragspflichten erfüllen § 110 BGB (sog. Taschengeldparagraph). Das gilt nicht nur für Geld, sondern auch für alle anderen Mittel, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung gestellt wurden. Erziehungsberechtigte in Heimen müssen sich an Vorgaben der Sozialbehörde des Landes halten.