Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: „ Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“ (Musterbauordnung).
Die österreichischen Bauordnungen, Baugesetze respektive Bautechnikgesetze der Länder definieren die Gebäude als „überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden können.“ Das Bauwerk ist dabei „eine Anlage, die mit dem Boden in Verbindung steht und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind“. Bezüglich der Nebengebäude wird noch ausgeführt, „ ob im Fall der Verbindung mit einem Hauptgebäude ein angebautes Nebengebäude vorliegt oder eine bauliche Einheit mit dem Hauptgebäude, also ein Zubau zu diesem, hängt von der baulichen Gestaltung und vom funktionalen Zusammenhang der als selbständige Gebäude oder als bloße Gebäudeteile zu qualifizierenden Baukörper ab.“
Wie bei dem Begriff Bauwerk gibt es keine einheitliche oder verbindliche, allgemein anerkannte Kategorisierung. Man kann nach verschiedenen Aspekten differenzieren:
Zum Beispiel:
Massivbau, Schottenbauweise oder Skelettbauweise
Mauerwerksbau, Lehmbau oder Holzbau
Bei der Unterscheidung nach Funktionen gibt es keine einheitliche oder verbindliche Kategorisierung. Einige Funktionen sind:
Wohnen
die Funktion als Wohngebäude, Wohn- und Geschäftshaus
Arbeiten
die Funktion einer Arbeitsstätte wie beispielsweise Bürogebäude, Geschäftshäuser und Kaufhäuser oder Fabriken und Werkstätten
Lagerung, Warenumschlag
die Funktion der Lagerhaltung in Speichern oder Lagerhallen.
Gesellschaftliches Leben
die Funktion als öffentliches Gebäude wie Rathäuser und Regierungsgebäude
Bildung und Wissenschaften
die Funktion der Heimstätte einer bildungsschaffenden Einrichtung wie Schulen, Hochschulen, Universitäten oder Institute
Gesundheit und Fürsorge
die Funktion als Krankenhaus, Sanatorium, Altenheim, Pflegeheim, Kurgebäude oder Strafvollzugsanstalt
Kultur
die Funktion eines Kultur - oder Versammlungsgebäudes, wie beispielsweise Bibliotheken, Museen, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kultur - bzw.