In der Warenkunde bezeichnet man bestimmte genießbare Flüssigkeiten allgemein als Getränk, andere Flüssigkeiten werden je nach Tradition und Eigenschaft teilweise dazugezählt.
Allgemein zählt man hierzu:
Wasser, andere nichtalkoholhaltige bzw. alkoholfreie Getränke und Eis,
gegorene alkoholhaltige Getränke ( Bier, Wein, Apfelwein usw.),
durch Destillieren hergestellte alkoholhaltige Flüssigkeiten und Getränke (Branntwein, Likör usw.) und Ethylalkohol.Teilweise zählt man hierzu:
Speiseessig (auch verdünnt),
Milch und flüssige Milcherzeugnisse,
Fruchtsaft, Traubenmost, Gemüsesaft.Nicht hierzu zählt man:
Arzneiwaren,
Körper- und Schönheitsmittel.
Als alkoholfrei bezeichnete Erzeugnisse dürfen maximal 0,5 Volumenprozent Alkoholgehalt aufweisen (Traubensaft bis zu einem Volumenprozent). Eine Besonderheit sind alkoholreduzierte Getränke, die bis zu vier Volumenprozent Alkohol enthalten dürfen.In der Schweiz dürfen alkoholfreie Getränke bis zu 0,7 Vol.-% Alkohol enthalten. In der Europäischen Union besteht EU-Verordnung besteht allgemein eine Verpflichtung zur Kennzeichnung des Alkoholgehalts ab 1,2 Vol.-%
gewöhnliches Wasser, nicht jedoch destilliertes Wasser
Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser
Eis und Schnee, natürlich oder künstlich hergestellt
WasserdampfWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen. Limonade, Brause, Cola, Energy-Drink
Getränke auf der Grundlage von Milch und Kakao (siehe Kakao ( Getränk ))Teilweise hinzugezählt wird:
Trinkjoghurt, flüssige fermentierte Milch und Sauermilchprodukte
Alkoholische Getränke oder alkoholhaltige Getränke, auch Alkoholika oder (vor allem in Bezug auf Spirituosen) geistige Getränke genannt, enthalten Trinkalkohol (Ethanol).