Flugplatz - Online-Puzzles

Flugplatz (englisch airfield) ist der Oberbegriff für unterschiedliche Start- und Landeplätze für Luftfahrzeuge.

Allgemeines

Das deutsche Luftfahrtrecht teilt in § 6 Abs. 1 LuftVG die Flugplätze in Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände ein. Damit ist der Flugplatz als Oberbegriff zu verstehen. Flughäfen bedürfen nach § 38 Abs. 1 LuftVZO „nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG“. Die Abgrenzung der Segelflugplätze von den übrigen Flugplätzen erfolgt nach der Art des nutzungsberechtigten Fluggeräts. Als Landeplätze werden diejenigen Flugplätze bezeichnet, zu deren Sicherung ein Bauschutzbereich nicht notwendig ist und die nicht nur als Segelfluggelände dienen (§ 49 Abs. 1 LuftVZO). Ein Flughafen unterscheidet sich vom Landeplatz vor allem durch die Größe und Anzahl der nutzungsberechtigten Flugzeuge.Die Flugplatzinfrastruktur und Beschaffenheit ist von der ICAO detailliert geregelt und abhängig vom Verwendungszweck und reicht von riesigen Flugbetriebsflächen mit kilometerlangen Start- und Landebahnen bei Verkehrsflughäfen bis zu einer Gras- oder Sandpiste (im internationalen Luftverkehr: Airstrip) oder einem Hubschrauberlandeplatz.

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