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Die Eintrittskarte (auch Ticket genannt, in der Schweiz Billett) ist ein Inhaberpapier, welches das Recht verbrieft, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, etwa eine Veranstaltung zu besuchen. Der Berechtigungsschein, mit dem der Inhaber eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen kann, wird als Fahrkarte bezeichnet.

Funktionen

Die Eintrittskarte dient als Zugangsberechtigung für den Inhaber zu einer Veranstaltung oder Dienstleistung. Ferner ist das Ticket ein beurkundendes Dokument für den Vertrag, der zwischen Dienstleister und Karteninhaber geschlossen wird, etwa ein sogenannter Veranstaltungsbesuchsvertrag. Die Verbindlichkeit des Vertrages entsteht dadurch, dass der Veranstalter oder die Vorverkaufsstelle als Stellvertreter des Veranstalters dem Besucher eine Karte übergibt. Dabei ist man sich einig, dass das Eigentum nach § 929 BGB (vgl. VI. Rechtliches) an der Eintrittskarte übergehen soll und dass Forderungen gegenüber dem Veranstalter bestehen, auf Lieferung oder Leistung der Veranstaltung.

Wichtige Angaben

Name der Dienstleistung

Interpret, Künstler oder ähnliche Angaben

Kartenpreis

Datum / Zeitraum der Veranstaltung / Geltungsdauer

Uhrzeit der Veranstaltung oder Abfahrtzeit

Ort der Veranstaltung / räumlicher Geltungsbereich

Reihen- und Sitzplatzangabe oder Angabe über freie Platzwahl

Name des örtlichen Veranstalters, Verkehrsunternehmen

Sicherheitsmerkmale

Arten

Abonnementausweis

Hier geht es um eine Eintrittskarte, die zur mehrfachen Nutzung von Dienstleistungen oder Veranstaltungen berechtigt, ein sogenanntes Abonnement. Oft erhält der Besucher einen Rabatt gegenüber einer Einzelbuchung der Dienstleistungen. Meist haben Besucher von Veranstaltungen mit einem Abonnementausweis in dem gesamten Abonnement Anrecht auf den Platz, der auf dem Ticket angegeben ist.

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