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Sache ist ein auch im Gerichtswesen und in der Philosophie benutzter Begriff, der in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit mit einem Widersacher bezeichnete. Später wurde auch die Quelle, das Wesen, der Grund eines Streits oder der gerichtlichen Verfolgung als Sache bezeichnet, ebenso der Tatbestand, das Vergehen oder die Schuld. In weiterer Entwicklung ist Sache auch etwas, das jemand zu vertreten, zu vollbringen, zu tun hat, sein Auftrag, seine Aufgabe, seine Pflicht.
Etymologie
Das Wort Sache stammt aus althochdeutsch sahha („Verfolgung, Streit, Krieg, Prozess, Rechtsstreit“), erstmals im Jahre 765 erwähnt. Später entwickelte sich hieraus mittelhochdeutsch sache („Ding, Sache, Ursache, Fall, Angelegenheit, Streitsache, Rechtshandel“). Ursprünglich stammt das Wort aus dem gotischen sakan, sôk, sakans („Streiten“).
Gerichtswesen und Recht
Die Wortbedeutung „Grund eines Streites“ wird schließlich ausgedehnt: Das Wort wird ein Begriff für jeden Sachverhalt, der Anlass zu irgendeiner Verhandlung oder Erörterung bietet und der Gegenstand eines Streites ist oder werden könnte. Sache wird daher heute ähnlich verwendet wie die Begriffe Gegenstand und Objekt sowie Ding – das ursprünglich „Gericht“ bedeutete (Thing).
Durch seine gotische Abstammung („Streit“) kommt der Begriff noch heute im Gerichtswesen häufig oft in Form des Kompositums vor. Die Hauptverhandlung beginnt mit dem „Aufruf der Sache“, Feriensachen waren Gerichtssachen, die auch während der Gerichtsferien verhandelt wurden.