Arbeitsentgelt - Online-Puzzles

Arbeitsentgelt ist – neben der Erfüllung weiterer Pflichten – die wesentliche Gegenleistung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrages schuldet.

Entgelt ist eine nominalisierte Form von „entgelten“, was so viel heißt wie „vergüten“. Innerhalb der Schweiz, ansonsten selten, wird der Begriff Salär oder Entlöhnung für eine geldwerte Entlohnung verwendet.

Historisch und umgangssprachlich werden zwei Formen des Entgelts unterschieden: das Gehalt eines Angestellten und der Lohn eines Arbeiters. In der Gesetzgebung und in den Tarifverträgen ist diese Unterscheidung vielfach aufgegeben, und es wird nur noch vom Entgelt gesprochen. Begriffe wie Lohnkosten oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (heute konsequenterweise: Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz) beziehen sich gleichwohl stets auf beide Entgeltformen (Lohn, Gehalt).

Der in Deutschland verwendete steuerrechtliche Begriff Arbeitslohn bezeichnet alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen (§ 2 LStDV). Sozialversicherungsrechtlich gehören zum Arbeitsentgelt nach deutschem Recht alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV).

In vielen Ländern gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindest-Arbeitsentgelt (Mindestlohn).

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