Ein Lastkraftwagen (Lkw, LKW), kurz Lastwagen oder Lastauto, in der Schweiz auch Camion, umgangssprachlich Laster, ist ein zu den Nutzfahrzeugen gehörendes Kraftfahrzeug, mit dem Güter befördert werden. Ein Lastkraftwagen kann auch mit einem Anhänger betrieben werden; dieses Gespann nennt man Lastzug, der Lastkraftwagen in dieser Kombination heißt dann Motorwagen. Falls die Zugmaschine kurz ist und der Anhänger darauf aufgelegt wird, heißt das Gespann Sattelzug.
Die zum Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung unter 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Spezialfahrzeuge wie Schwertransportfahrzeuge oder große Mobilkrane werden nicht als Lkw bezeichnet.
Allgemeines
Konstruktive Einordnung
Ein Lastkraftwagen im landläufigen Sinn besteht im Allgemeinen aus einem tragenden Chassis, meistens ein Leiterrahmen, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine (Fahrerhaus) und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Neben diesen Lastkraftfahrzeugen, die sich nach ihrem Gewicht in leichte, mittelschwere und schwere Lkw einteilen lassen, werden zulassungsbehördlich auch eine Reihe von auf Pkw-Fahrwerken aufgebauten Fahrzeugen als Lkw eingestuft, wenn sie zum Transport von Lasten geeignet sind. Bei bestimmten Kleintransportern und Kombinationskraftwagen kann sogar ein und dasselbe Fahrzeugmodell je nach Zulassungs- und Nutzungsart entweder als Pkw (etwa Kleinbus) oder Lkw (etwa Lieferwagen) gelten. Die mit Pkw weitgehend baugleichen Modelle unterscheiden sich durch einen entsprechenden Umbau der Fonds z. B. keine Sitzreihe oder Seitenfenster.