Im deutschen Erbrecht bilden die Nachkommen einer verstorbenen Person (die Leibeserben) die sogenannte „1. Ordnung“ der gesetzlichen Erbfolge, wenn keine letztwillige Verfügung hinterlassen wurde (Testament oder Erbvertrag).
In der Genealogie (Familiengeschichtsforschung) wird die Nachkommenschaft einer Person in einer Nachkommenliste oder Nachkommentafel dargestellt: Den Kindern folgen die Enkel, Urenkel, Ururenkel und so weiter absteigend (siehe Generationsbezeichnungen). Das Guinness - Buch der Rekorde verzeichnet sieben lebende Generationen einer geraden Linie, im Jahre 2013 wurden sechs nachgewiesen: Eine 86-jährige Kanadierin erlebte die Geburt ihres leiblichen Urururenkels, dessen Urururgroßmutter sie ist.