Essen - Ingredient - Online-Puzzles
Die Lebensmittel -Informationsverordnung schreibt in Artikel 9 und 18 für fast alle Fertigpackungen eine Zutatenliste (offizieller Begriff: Zutatenverzeichnis) vor. Die Pflicht zur Angabe einer Zutatenliste besteht im deutschen Lebensmittelrecht seit dem 26. Dezember 1983.
Eine Zutatenliste ist eine Aufzählung der Stoffe, die einem Lebensmittel zu dessen Herstellung zugegeben wurden.
Sie führt die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Zugabemenge (bezogen auf den Gewichtsanteil) auf. Bei Zutaten, die bei der Bezeichnung des Produktes hervorgehoben werden (z. B. „mit Hühnerfleisch “), steht bei der jeweiligen Zutat zusätzlich der Anteil in Gewichtsprozent an der Gesamtmasse (siehe auch Quid-Regel). Beigaben wie Rieselhilfen, lebensmitteltechnische Hilfsmittel (Stabilisatoren) wie Schaumverhüter müssen nicht aufgeführt werden, wenn sie Zutaten einer Teilzutat sind.Zusatzstoffe in Lebensmitteln, wie z. B. Farbstoffe, Konservierungsmittel, Emulgatoren usw. können auch durch ihre Kürzel, die sogenannten E-Nummern, aufgelistet werden.